Nutzungsbedingungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen grovesquall (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Gartenpflege- und Landschaftsgestaltungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Die im Angebot genannten Preise sind verbindlich für den jeweils angegebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand berechnet und vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei wiederkehrenden Leistungen kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten fachgerecht und sorgfältig auszuführen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelanzeigen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Die Gewährleistungsfrist für Pflanzarbeiten beträgt eine Vegetationsperiode, für sonstige Arbeiten 12 Monate.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden an vorhandener Bepflanzung, die trotz sorgfältiger Arbeitsausführung entstehen, ist ausgeschlossen, sofern diese auf den natürlichen Zustand der Pflanzen zurückzuführen sind.
Bei laufenden Pflegeverträgen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Stand: September 2026